Leistungen
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Unsere Arbeit ist das Projektmanagement im Hochbau von
Schwerpunkte unserer Arbeit sind
Wir erklären als Ziele unserer Arbeit zugunsten des Auftraggebers/Bauherrn:
Wir sagen Ihnen mit 5 Punkten, was wir tun können:
Unsere Leistungen stärken den Bauherrn in seiner Managementkompetenz. Ein starker Bauherr ist die beste Voraussetzung zum Erreichen der geplanten Ziele.
Zum Thema 'Bauherr und Projektmanagement' sowie zu den Vorteilen einer externen Projekt-steuerung stellen wir Ihnen gern weitere Informationen zur Verfügung.
Eine Leistungs-/ und/oder Honorarordnung mit gesetzgeberischer Wirkung besteht für Projektsteuerer nicht. Durch die im Bundesanzeiger veröffentlichten Arbeitsergebnisse der AHO-Fachkommission "Projektsteuerung / Projektmangement" erhalten die Inhalte eine "Quasi-Verbindlichkeit" als allgemein anerkannte Leistungsordnung.
Wir erbringen die Grundleistungen und Besonderen Leistungen gemäß Teil 2, § 2, der AHO- Schriftenreihe, Heft 9.
Darüber hinaus bieten wir weitere Einzelleistungen an, die projektspezifisch anfallen können und welche für den Projekterfolg die Gewähr bieten.
Unsere Leistungen gliedern wir analog der Ebenen der Projektorganisation.
Die Vorgehensweise wird durch den Vertrag bestimmt:
a) Leistungen nach AHO
Leistungen nach AHO betreffen ausschließlich Dienstleistungen zur Abwicklung des "Projektes".
b) Weitergehende Leistungen analog HOAI
Weitergehende Leistungen parallel zu den Planungsleistungen der Projektbeteiligten (z.B. Erstellung einer Kostenberechnung, inhaltliche Kontrolle von Ausschreibungen, Aufstellung von Terminplänen zur Ausführung u.a.) stellen meist erfolgsbezogene Steuerungsleistungen dar, die nach geltendem Recht werkvertraglichen Verpflichtungen unterliegen. In diesem Fall stellen diese Leistungen eine selbständige Teilaufgabe zum Projekterfolg dar. Siehe dazu auch: Haftungsregelung
Der Leistungskatalog stellt das Gesamtspektrum möglichen Leistungen dar auf welches wir uns - unabhängig von offiziellen Entwicklungen - konzentriert haben.
Das zu erbringende Leistungsbild selbst wird jeweils auf die Anforderungen eines Projektes abgestellt; dabei berücksichtigen wir vorhandene Ressourcen des Bauherrn.
Die gemäß AHO aufgeführten Grundleistungen und Besonderen Leistungen wurden von uns nach den Handlungsbereichen 1-5 (Organsiation, Qualitäten, Kosten, Termine, Verträge) sowie den Projektstufen 1-5 (Projektvorbereitung, Planung, Ausführungsvorbereitung, Ausführung, Projektabschluss) neu zusammengestellt, da die Angabe jeder einzelnen "Folgeleistung" zur Doppelangabe führt.
Durch die Zusammenfassung der Leistungsinhalte konnte die Gesamtzahl der aufgeführten Einzelleistungen von 174 auf 100 reduziert werden; dies dient der besseren Übersicht. Gleichzeitig wird der kontinuierliche Aufbau der Folgeleistungen in den Projektstufen deutlich.
Nicht mehr explicit aufgeführte Einzelleistungen betreffen Inhalte wie "Fortschreibung" der in PS 1 genannten Ausgangsleistung, also keine inhaltliche Erneuerung. Die Leistungen sind damit auch nicht "entfallen".
Eine Übersicht dieser Haupt- und Folgeleistungen der gemäß AHO enthaltenen Grund- und Besonderen Leistungen finden Sie unter:
Bei kleineren und mittleren Projekten übernehmen wir auf Wunsch die Funktion des Generalplaners und sind damit alleinige Ansprechpartner des Bauherrn; die Architekten- und Ingenieurleistungen (Gebäudeplanung) werden weiterbeauftragt. Die Projektmanagement-leistungen werden im erforderlichen Umfang unabhängig und arbeitsteilig erbracht.
Neben dieser besonderen Form der Gesamtübernahme eines Projektes besteht unser Leistungsbild der "Projektsteuerung innerhalb eines Generalplaners"
Generalplanungsaufträge sind für Baumaßnahmen der 'öffentlichen Hand' nicht zugelassen.
Die Thematik stellt sich damit vorrangig bei 'privaten Auftraggebern'.
Prozessmodell der wesentlichen Projektsteuerungsleistungen20 KB
Wir haben den Focus im Laufe der Jahre zunehmend auf das "Bauen im Bestand" ausgerichtet, also auf Instandsetzungsmaßnahmen (zumeist energetisch), Umbauten und Modernisierung.
Zwangsläufig haben wir auch mit Denkmälern zu tun. Der Umgang mit Denkmälern erfordert besondere Kenntnisse zur Historie, zum Material und zur Beachtung des Details.
Im Rahmen des Projektes Sparkasse Altenburg ist eine kleine Bilddokumentation entstanden, die Sie als CD bei uns abrufen können. Einen Auszug können Sie hier betrachten.
Eine Gebührenordnung analog zur HOAI - Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen - besteht für Projektsteuerer nicht.
Der AHO - Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für Honorar-ordnung e.V. hat im Heft 9 "…Untersuchungen zum Leistungsbild, zur Honorierung und zur Beauftragung von Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft .." im Bundesanzeiger- Verlag herausgegeben.
Die hier veröffentlichten Arbeitsergebnisse der AHO-Fachkommission "Projektsteuerung / Projektmanagement" gelten als allgemein anerkanntes Leistungsbild und Honorierungsgrundlage.
Aktuelle Fassung: 5. Auflage von März 2020
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